Heinrich Schütz Konservatorium Dresden

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Prüfungen und Förderung

  

Prüfungen

Entsprechend dem Lehrplan des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) wird der Unterricht am HSKD in folgende Ausbildungsstufen gegliedert:

  • Grundstufe/Elementarstufe (z. B. Musikalische Früherziehung)
  • Unterstufe I und II
  • Mittelstufe I und II
  • Oberstufe

Alle Stufen ab der Unterstufe I können durch eine Prüfung abgeschlossen werden. Mit den Abschlussprüfungen ab der Mittelstufe I ist die Teilnahme am Musiktheorie-Unterricht verbindlich.

> Prüfungsordnung des HSKD zum Download (PDF)


Fördermöglichkeiten

a) hausinterne Förderung
Schülerinnen und Schüler mit besonderer Begabung erhalten die Möglichkeit, nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung (ab Unterstufe II) Förderunterricht des HSKD wahrzunehmen. Damit verbunden sind die verpflichtende Mitwirkung in einem Ensemble oder Orchester des HSKD sowie das Ablegen einer jährlichen Prüfung. Schülerinnen und Schüler, die nicht-geförderten Unterricht erhalten, können freiwillig Prüfungen ablegen.

b) Landesförderung
Die Förderung von besonders begabten Musikschülerinnen und Musikschülern des Freistaates erfolgt auf der Grundlage der »Richtlinie des SMWK zur Förderung der Arbeit an Musikschulen und über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der Kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen« vom 13.11.2013 in der Fassung vom 17.04.2018 des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK). Im Auftrag des SMWK obliegt die inhaltliche und organisatorische Durchführung dem Verband deutscher Musikschulen, Landesverband Sachsen e. V. (LVdM).

Für eine Aufnahme in die sogenannten Förderklassen können sich die Schülerinnen und Schüler in der Regel ab dem zehnten Lebensjahr bewerben. Zudem müssen sie sich mindestens in der Mittelstufenausbildung befinden. Die Dauer der Förderung beträgt ein Schuljahr. Mit der genehmigten Förderung wird der wöchentliche Einzelunterricht im Hauptfach auf 90 Minuten erweitert. Des Weiteren ist eine Wochenstunde in Musiklehre/Gehörbildung/Musikgeschichte oder im Ensemblefach (Chor, Kammermusik, Orchester) verpflichtend.
 

Durchführungsbestimmungen des LVdM zum Begabtenvorspiel

> Durchführungsbestimmungen des LVdM zum Begabtenvorspiel im Schuljahr 2024/2025 (PDF)

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